Kritische Analyse von Online-Proctoring-Diensten
Autor: telekobold
Zusammenfassung
Online-Proctoring-Dienste dienen der umfassenden elektronischen Überwachung von Absolvierenden von am eigenen Rechner geschriebenen Online-Prüfungen. Während solche Dienste an Universitäten in den USA bereits seit Jahren massiv eingesetzt werden und dort bereits eine Vielzahl von Anbietern entstanden ist, könnten sie im Zuge der Corona-Krise auch in Deutschland und Europa verstärkt Einzug halten. Dieser Artikel soll über solche Dienste aufklären und ihre Gefahren und Risiken beleuchten. Er wurde in einer kürzeren Version auch in der Datenschleuder 103 / 2020 veröffentlicht.
Einführung
Proctoring-Software bezeichnet Software, welche zur Überwachung von absolvierenden Personen von Online-Prüfungen (Online Proctored Exams) eingesetzt wird, um die Identität dieser Personen zu verifizieren und eine eventuelle Nutzung von nicht erlaubten Hilfsmitteln während solcher Online-Prüfungen aufzudecken. Online-Proctoring-Dienste bezeichnen die Kombination aus einem Einsatz dieser Software, eventuell menschlicher Proctoren, zusätzlich eingesetztem Personal und eingesetzter Infrastruktur. Bei Online Proctored Exams handelt es sich um am eigenen Rechner abgelegte Prüfungen in Form von closed book exams, also Prüfungen, bei denen nur eine sehr beschränkte und vorgegebene Anzahl an Hilfsmitteln zugelassen sind. Online-Proctoring-Dienste bzw. in diesem Zusammenhang eingesetzte Proctoring-Software dienen dabei zur Durchsetzung und Überwachung dieser Vorgaben. Die eigentliche Software zum Absolvieren einer Prüfung am eigenen Rechner (meist webbasiert und mithilfe eines Webbrowsers zugänglich) ist dabei nicht Bestandteil von Proctoring-Software. Vielmehr wird die Proctoring-Software z.B. mit Hilfe von Plugins in bestehende Lernmanagement-Systeme (LMS) bzw. Prüfungssoftware integriert, welche im Gegensatz zur Procotoring-Software meist Open Source bzw. freie Software sind.
Online Proctored Exams dienen zur Übertragung des Prinzips herkömmlicher closed book exams, bei welchen alle Absolvierenden gemeinsam mit menschlichen Aufsichten an einem gemeinsamen, physischen Ort sein müssen, auf die Arbeit mithilfe des eigenen Computers und dem Internet. Interessenten von Online-Proctoring-Diensten sind daher insbesondere Fernuniversitäten, um vollständige Fern-Studiengänge anbieten zu können und die Notwendigkeit für Studierende, zu Prüfungen eventuell einen weiten Weg zurückzulegen, aufzuheben, aber auch private Unternehmen, welche darüber beispielsweise Einstellungstests abwickeln. In den USA werden Online Proctored Exams [12]. In Europa und Deutschland war dies bis etwa August 2020 nur vereinzelt der Fall, beispielsweise an Fernuniversitäten [13], [14]. An der Technischen Universität München findet seit mehreren Monaten eine Erprobung von Online Proctored Exams statt [15].
Die Corona-Krise hat jedoch den üblichen Ablauf an Schulen, Hochschulen und Universitäten hart getroffen. Die Präsenzlehre an Hochschulen und Universitäten war im Sommersemester 2020 deutschlandweit komplett ausgesetzt, die Lehre wurde online über verschiedene digitale Plattformen abgehalten. Für das Wintersemester 2020/2021 sieht es Stand August 2020 danach aus, dass nur vereinzelt Veranstaltungen in Präsenzlehre abgehalten werden. Prüfungen werden an den meisten Hochschulen in einer Kombination aus Präsenzprüfungen mit meist strengen Hygieneauflagen und alternativen Prüfungsformen wie z.B. Hausarbeiten abgehalten.
Als Folge der Corona-Krise und den damit verbundenen notwendigen Abstands- und Hygieneregeln sind relativ plötzlich beinahe alle Bildungseinrichtungen, welche Prüfungen in Form von closed book exams anbieten (insbesondere Universitäten und Hochschulen) potenzielle Interessenten von Online Proctored Exams und somit auch von Online-Proctoring-Diensten. Dieser Artikel basiert auf Internet-Recherchen zum Thema, an die eingesetzte Software kommt man nicht ohne weiteres heran. Ein Einsatz solcher Dienste mag zunächst als gute Möglichkeit erscheinen, Abstands- und Hygienemaßnahmen umzusetzen und gleichzeitig Täuschungsversuche bei Prüfungen zu vereiteln. Hinzu kommt, dass der Entscheidungsdruck angesichts der dynamischen Entwicklungen in der Corona-Krise für oder gegen solche Dienste wesentlich höher ist als in “normalen” Zeiten, in denen längere Übergangszeiten für Umstellungen bleiben.
Ein Einsatz von Online-Proctoring-Diensten ist jedoch mit erheblichen Risiken für die privaten Daten und die Persönlichkeit von Prüfungs-Absolvierenden verbunden.
Eine Überwachung erfolgt zu Identifikationszwecken unmittelbar vor Beginn der Prüfung (zur Feststellung der Identität der Absolvierenden) und während der gesamten Dauer der Prüfung (zur Detektion von als unerlaubt festgelegtem Verhalten). Dabei kommen je nach Hersteller unterschiedliche Überwachungsmaßnahmen und -Technologien zum Einsatz, darunter das Filmen mithilfe der Webcams der Laptops der Absolvierenden während der gesamten Prüfungsdauer, eine Aufforderung zum Abfilmen des (privaten) Raumes, in dem die Prüfung absolviert wird (z.B. mit Hilfe einer Smartphone-Kamera), die Verwendung eines eingebauten oder externen Mikrofons, Gesichtserkennung durch Künstliche Intelligenz (KI), Verhaltenskontrolle durch Menschen (sogenannte menschliche Proctoren) bzw. maschinelle Verhaltenserkennung durch KI, Stimmerkennung, Analyse des Tipp-Verhaltens, Überwachung der Interaktionen auf den Rechnern der Test-Absolvierenden und automatisierte Plagiaterkennung auf durch Absolvierende während der Prüfung eingegebenem Inhalt.
Man unterscheidet zwischen sogenanntem Live-Proctoring (Überwachung durch eine vor einem Rechner sitzende, menschliche Person) und automatischem bzw. automatisiertem Proctoring (Überwachung mithilfe von Machine Learning bzw. KI). Manche Anbieter von Online-Proctoring-Diensten setzen eine Mischung aus beiden Formen ein bzw. bieten den Bildungseinrichtungen (ihren Kunden) an, eine der beiden Proctoring-Arten auszuwählen.
Es ist keinesfalls Absicht dieses Artikels, die im Detail untersuchten Anbieter bzw. deren Software als besonders schlecht herauszustellen oder an einen Pranger zu stellen. Vielmehr wurden die gewählten Anbieter beispielhaft bzw. aufgrund ihrer Verbreitung untersucht. Eine detaillierte Untersuchung aller Online-Proctoring-Anbieter, welche mir bei meinen Recherchen begegnet sind (insgesamt 23), würden meinen zeitlichen Rahmen vollkommen sprengen.
Detaillierte Untersuchung am Beispiel Proctorio
Proctorio (deutschsprachige, englischsprachige Website) ist ein Online-Proctoring-Dienst mit automatischem Proctoring mit Identititätsverifizierung [1], welcher nach Angaben des Herstellers in 201 Ländern von über 300 Institutionen verwendet wird [16] (nach neueren Angaben von über 400 Institutionen [17]), darunter von den Universitäten Harvard und Columbia [18]. In Europa wird Proctorio beispielsweise an der Universität von Amsterdam [19] und an der Eindhoven University of Technology [20] eingesetzt, seit April diesen Jahres auch an der Hochschule Fresenius in Deutschland. Die Goethe-Universität Frankfurt am Main hat sich nach einem Test-Verfahren aus Datenschutzgründen gegen einen Einsatz von Proctorio entschieden [11]. Der Dienst ist laut Aussage des Herstellers DSGVO-Konform, allerdings unter Annahme einer expliziten Einwilligung der Test-Absolvierenden [1]. Die Firma Proctorio mit Hauptsitz in den USA hat eine Deutschland-Niederlassung in Bayern [21].
Serverseitig ist Proctorio in LMS wie Moodle und Canvas integrierbar und kann bei Bedarf an andere LMS angepasst werden [1]. Clientseitig basiert Proctorio auf einem Browser-Plugin, welches allerdings nur unter Google Chrome läuft [22]. Dies wirft ein schlechtes Licht auf den Hersteller, da er zwar bereit ist, seine Software serverseitig beliebig anzupassen, von Studierenden aber verlangt, ein Produkt der Datenkrake Google einzusetzen. Auch macht eine solche Praxis den Hauptvorteil von Webanwendungen (Plattform- und Browserunabhängigkeit) zunichte. Proctorio funktioniert ebenfalls absichtlich nicht in einer virtuellen Maschine (VM) oder hinter einem Proxy [23]. Damit wird es für Studierende notwendig, die Hoheit über den eigenen Rechner an die Proctorio-Software abzugeben, falls diese nur einen einzelnen Rechner besitzen und beispielsweise aus Gründen von Datenschutz und Datensicherheit logische Belange technisch voneinander trennen möchten (bzw. schlicht verhindern möchten, dass die Software den eigenen Rechner ausspioniert).
Proctorio verkauft es als Vertrauensmerkmal, dass Bildungseinrichtungen sich Testergebnisse von Penetrationstests gegen die Proctorio-Software unter einem Geheimhaltungsvertrag (engl. non-discolsure agreement (NDA)) ansehen können [24]. Proctorio setzt also auf Security Through Obscurity statt auf Freie Software und Reproducible Builds, ganz im Gegensatz zu Lernmanegementsystemen wie OpenOLAT bzw. Prüfungssoftware wie Ilias, welche auf Uni-eigenen bzw. landeseigenen Rechenzentren gehostet werden und meist Freie oder Open Source-Software darstellen (siehe z.B. Wikipedia - Kategorie:Lernplattform). Außerdem hat Proctorio ein Job-Angebot für sogenannte “Professional Cheater” (jüngst in “Exam Integrity Analyst” umbenannt) [25].
Zur Speicherung von Daten nutzt Proctorio die Cloud-Computing-Plattform Mictosoft Azure, ohne nähere Angaben über die Art der dort gespeicherten Daten zu machen [26]. Es ist also davon auszugehen, dass insbesondere hochsensible Videoaufnahmen von Studierenden auf Server gelangen, auf welche US-Regierungsbehörden nach dem USA Patriot Act Zugriff haben.
Proctorio macht auf seiner deutschsprachigen Website an mehreren Stellen Werbung mit einer “Zero-Knowledge-Verschlüsselung”, ohne diesen Begriff näher zu erläutern [1], [27]. Die englischsprachige Website liefert Aufschluss: “Proctorio utilizes zero-knowledge encryption, which means we have zero access to the encrypted data on our own servers.” [24]. Damit wird klar, dass Proctorio den in der IT-Sicherheit wohldefinierten Begriff Zero Knowledge in einer missverständlichen Art und Weise zu Werbezwecken verwendet.
Der Hersteller spricht auf seiner deutschen Startseite von “objektiver” Prüfungsaufsicht [1]. Ein Kunde von Proctorio (die University of Tennessee at Chattanooga) behauptet sogar, dass Proctorio ja Software statt Menschen zur Überwachung einsetzt und man deswegen sicher sein könne, dass die eigene Prüfung “fair und unabhängig” (Übersetzung aus dem Englischen) überprüft wurde [28]. Es wird also einfach davon ausgegangen, dass Software generell besser zur Beurteilung von Menschen geeignet sei als andere Menschen. Jedoch ist nach Ansicht vieler Wissenschaftler Software allgemein nur so objektiv, wie sie von menschlichen Softwareentwicklern entwickelt wurde (vgl. z.B. diesen Artikel ).
Aufzeichnende Webcam (Quelle: eigenes Werk)
Proctorio verwendet, wie fast alle verfügbaren Online-Proctoring-Dienste, Gesichtserkennung (face recognition) zur Identitätsverifizierung und Überwachung von Studierenden während des Prüfungsablaufs [29], [30]. Anbieter von Online-Proctoring-Diensten entwickeln die von ihrer Proctoring-Software genutzten Technologien zur Gesichtserkennung jedoch häufig nicht selbst, sondern kaufen sie von externen Firmen [31]. Nach mehreren Berichten scheint Gesichtserkennungs-Software häufig vorwiegend oder ausschließlich auf Menschen mit Vorfahren aus dem europäischen Raum und weißer Hautfarbe trainiert worden zu sein, sodass dunkelhäutige Menschen häufig nicht erkannt werden oder Menschen aus dem asiatischen Raum fälschlicherweise als eine andere Person identifiziert werden [31]. Ein Bericht eines Dozenten der Universität von Denver, die Proctorio einsetzt, berichtet, dass ein Student mit schwarzer Hautfarbe von Proctorio nicht erkannt wurde (false rejection - vgl. [3]) während Kommilitonen mit weißer Hautfarbe problemlos erkannt wurden (false acceptance - vgl. [3]) [31]. Dies widerspricht einer Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dass eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von biometrischen Daten nur dann erfolgen darf, wenn Verfahren zum Einsatz kommen, welche eine Benachteiligung bestimmter Personengruppen weitgehend ausschließen.
Es bleibt unklar, wie und wo zur Gesichtserkennung verwendete Daten gespeichert werden. Hiermit kommt Proctorio nicht der Forderung des BfDI nach, “umfassende Information über die gesamte Anwendung beim beteiligten Personenkreis”[3] zu leisten bzw. der Forderung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, biometrische Verfahren transparent zu gestalten [4]. Insbesondere finden sich keine Informationen darüber, ob die von Proctorio eingesetzte Gesichtserkennungssoftware, wie von Datenschützern gefordert, mathematische Komprimate (Templates) anstelle von Rohdaten einsetzt, welche verhindert, dass “Rückschlüsse auf persönliche Merkmale und Eigenschaften” gezogen werden können (z.B. die Möglichkeit einer Erkennung von Krankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck anhand des Augenhintergrundes). Eine Erhebung von solchen Biometrie-Rohdaten ermöglichte also unter Umständen eine tiefgreifende Zweckentfremdung hochsensibler Daten.
Bei der von Proctorio eingesetzten Gesichtserkennung handelt es sich um ein Verfahren zur Verifikation, d.h. zur “Überprüfung, ob es sich bei einer Person um diejenige handelt, für die sie sich ausgibt”[4]. Da im Rahmen der Gesichtserkennung in Proctorio keine Smartcard (Chipkarte) verwendet wird, ist es im Rahmen einer solchen Verifikation notwendig, dass biometrischen Daten zum Zweck des Abgleiches auf einem zentralen Server gespeichert werden [4] – im Falle von Proctorio also vermutlich in der Cloud von Microsoft Azure.
Proctorio bietet, wie viele Online Proctoring-Systeme [31] an, den Veranstaltern einer Prüfung aufgezeichnete Videos zum Download zur Verfügung zu stellen [32], welche diese dann theoretisch beliebig oft ansehen und weiterverwenden können. Es handelt sich dabei um sehr sensible Aufnahmen von Studierenden in ihrem privaten zu Hause unter Stresssituationen über eine Dauer von regelmäßig mehr als einer Stunde. Ein solch exklusives zur Verfügungstellen dieser Videos an Dozierende ohne Rechenschaftspflicht birgt erhebliches Missbrauchspotenzial, etwa in Richtung sexuelle Belästigung [31].
Das Proctorio-Plugin scheint so weit zu gehen, dass es die Überwachung von Internet-Traffic der Computer der Prüfungs-Absolvierenden ermöglicht: Ein Screenshot der Proctorio-Administrationsoberfläche [17] zeigt den Punkt “Record Web Traffic”. Genauere technische Details werden dabei vom Hersteller nicht bekannt gegeben.
Detaillierte Untersuchung am Beispiel Examity
Examity ist ein Online-Proctoring-Dienst, welcher sowohl Live-Proctoring als auch automatisches Proctoring einsetzt und nach eigenen Angaben mehr als 500 Kunden hat, wobei es sich sowohl um Universitäten als auch um Unternehmen handelt, darunter Amazon, die Pennsylvania State University, die University of Sydney und die Western Governors University [7]. Der Hersteller hat seinen Firmensitz in den USA. Examity bewirbt seine Dienste neben Schulen und Universitäten explizit auch für Unternehmen [33]. In Deutschland wird Examity an der IUBH Internationale Hochschule seit Jahren eingesetzt [13], [14].
Examity beschäftigt laut [34] 91 Mitarbeitende (Stand: August 2020). Dabei fällt auf, dass Berufe, welche mit der Vermarktung der angebotenen Dienste zu tun haben, wesentlich stärker vertreten sind als solche, welche mit Softwareentwicklung zu tun haben. Sein Live-Proctoring hat Examity offenbar nach Indien outgesourced [13], [14]. Zusammen mit der Tatsache, dass diese menschlichen Proctoren zwar einen wesentlichen Teil der Arbeit machen, unter [34] aber nicht als Mitarbeitende aufgezählt werden, kann man dies als Indiz für Lohndumping werten (bezogen auf beispielsweise in Deutschland gezahlte Löhne). Laut [6] werden die menschlichen Proctoren zufällig zu Prüfungen zugeteilt. Als Qualitätsmerkmal wird mit “[e]ach Examity proctor has been interviewed by a member of the senior management team” hervorgehoben, dass die Firmenleitung sich die Mühe mit einem persönlichen Interview gemacht hat [6].
Serverseitig ist Examity laut Herstellerangaben anpassbar an jedes Lernmanagemensystem (LMS) [33]. Clientseitig ist Examity nur unter Windows und macOS nutzbar, was daran liegt, dass ein lokales Programm namens ExamiLOCK installiert werden muss [34], welches offenbar nur für diese beiden Plattformen existiert und in Kombination mit dem im Browser laufenden LMS verwendet werden muss. In den offiziellen Examity-Anleitungen unter [35] wird nicht mal erwähnt, dass Linux nicht unterstützt wird (“Equipment: Desktop or laptop computer (tablets and Chromebooks are not supported)”), unter [6] findet sich der Hinweis, dass nur macOS und Windows unterstützt werden. Außerdem lassen sich LMS mit Examity nur in den Browsern Firefox, Internet Explorer, Google Chrome und Safari verwenden [36], was immerhin eine größere Auswahl bietet als beispielsweise bei der Verwendung von Proctorio.
Laut Beschreibung in [37] muss man sich bei der erstmaligen Nutzung des Dienstes ein sogenanntes “Examity Profile” anlegen. Dazu wird verlangt, die Zeitzone und ein Foto eines von einer staatlichen Behörde anerkannten Lichtbildausweises hochzuladen. Bei der anschließenden Eingabe des Vor- und Nachnamens wird eine “Biometric key stroke signature” errechnet, gespeichert und später zur Wiedererkennung bzw. Authentifizierung verwendet. Hier wirkt es etwas seltsam, dass diese Signatur, welche später zur Wiedererkennung verwendet werden soll, nur aus der Eingabe zweier Worte errechnet wird - man stelle sich vor, eine Person heißt beispielsweise “Li Wu”. Beispielsweise bei TeSLA ist zum selben Zweck die Eingabe von 2500 Worten notwendig (siehe unten). Beim Authentifizierungsprozess müssen Prüfungsabsolvierende zur Authentifizierung erneut ihren Lichtbildausweis vorzeigen, ihren biometric key stroke eingeben, Testfragen beantworten und die Webcam des Laptops 360$^\circ$ drehen und “each part of the user agreement” abnicken. Examity bezeichnet es außerdem als “wichtigen Schritt” (Übersetzung aus dem Englischen), den Adblocker auszuschalten.
Examity kennzeichnet Abschnitte der während Prüfungen aufgezeichneten Überwachungsvideos mit Farben und Zeitstempeln, was als “flagging system” bezeichnet wird [33], [38]. Dabei steht grün für keine Täuschung erkannt, gelb für mögliche Täuschung, rot für mit Sicherheit eine Täuschung und blau für technischer Fehler [38]. Als Beispiel für einen mit gelb gekennzeichneten Abschnitt nennt Examity den Eintritt eines Kindes während eines Online Proctored Exams in den Raum, in dem die Prüfung absolviert wird, wobei zwar ein technischer Regelverstoß vorliegt, das Kind aber offensichtlich keine Klausur-Informationen weitergeben kann [38].
Dozierende können sich im Anschluss an die Prüfung alle von der Examity-Software erstellten Flags zusammen mit den aufgezeichneten Überwachungsvideos ansehen. Prüfungsabsolvierenden selbst werden diese Daten allerdings zu keinem Zeitpunt zugänglich gemacht [38]. Examity betont dabei, dass die Beurteilung, ob eine Täuschung vorliegt oder nicht, alleine im Ermessen der Test-Verantwortlichen auf Seiten der Universität liege [38]. Examity ermöglicht Teststellern (Dozierenden) außerdem die Auswahl eines “security levels” [5], welches die Intensität der während des Tests durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen bestimmt.
Gegenüber Studierenden preis Examity seine Software als “easier to use than Facebook” und damit, dass “kritische Informationen” wie Kurs-Details und Immatrikulationsdaten automatisch importiert werden [5]. Dies klingt nach vielen, im Hintergrund abfließenden Informationen, was datenschutz-technisch problematisch erscheint. Examity bietet es Universitäten als zusätzliche Dienstleistung an, Test-Absolvierende im Auftrag der Universität für die erfolgten Überwachungsmaßnahmen auch noch abzukassieren [33].
Zuletzt noch die Zerpflückung eines Werbesatzes, der mich besonders geärgert hat: “Examity is an online proctoring solution that gives students the flexibility to take exams remotely.” [6]. Dieser Satz klingt ziemlich nach Neusprech: Examity beschneidet als Online-Proctoring-Dienst massiv die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von Studierenden. Man wird eventuell verdächtigt, wenn man sich im Stuhl zurücklehnt oder während einer Klausur kurz die Augen schließt, was während Präsenzprüfungen als ziemlich normales Verhalten gewertet würde. Oder von Proctoren dazu aufgefordert, sein Gesicht mit mehr Licht zu bescheinen, wenn man dunkle Hautfarbe hat. Der eigene Rechner wird mit einer Software verwanzt, die normalerweise als Schadsoftware betrachtet würde. Und man muss damit rechnen, dass Dozierende Exklusiv-Zugriff auf stundenlange Videos von einem unter Stresssituationen aus der privaten Umgebung bekommen. Und das bezeichnet Examity als “Flexibilität”? Ernsthaft?
Hinzu kommt, dass der Satz auch inhaltlich falsch ist: Examity bzw. andere Online-Proctoring-Dienste geben Studierenden gar nicht die Flexibliltät, Klausuren von zu Hause aus zu lösen. Dies tun Lernmanagement-Systeme wie OpenOLAT. Online-Proctoring-Dienste wie Examity dient lediglich dazu, eventuell überkommenen Strukturen, ausschließlich closed book-Exams anzubieten, zu begegnen und bietet eine technische Plattform für Misstrauen und Überwachungsphantasien.
TeSLA - ein europäisches Proctoring-Software-Projekt
TeSLA (An Adaptive Trust-based e-assessment System for Learning) ist eine an verschiedenen Universitäten unter Federführung der Open University of Catalonia entwickelte Proctoring-Software. Die Software hatte ein Gesamt-Budget von ca. 7,3 Millionen Euro, wovon ca. 5,9 Millionen Euro aus Fördermitteln der europäischen Union stammten [9]. Trotz dieser Tatsache soll die Software in ihrem vollen Umfang proprietär sein (“A free version will be distributed, although a commercial-premium version will be launched on the market.”) [9]. Die laut [9] offizielle Projekt-Website leitet auf diese Seite um, was auch angesichts großer Ankündigungen bzgl. der Website irgendwie unprofessionell wirkt (man sollte meinen, die University of Catalonia hätte einen eigenen Webserver).
Zur Identifizierung von Teilnehmern werden Gesichtserkennung (face recognition), Stimmerkennung (voice recognition) und ein Abgleich von Tastenanschlagsmustern (keystroke pattern matching) verwendet [39]:
Die biometrische Authentifizierung mittels Gesichtserkennung von TeSLA scheint, wie von Datenschützern gefordert, Templates statt Rohdaten zu speichern [10]. Dabei werden sowohl zu Beginn als auch während des Ablaufes von Prüfungen Templates berechnet, welche mithilfe von Kosinus-Ähnlichkeit (ein häufiges Maß für Abweichungen) verglichen werden. Die false-acception- und false-rejection-Raten von TeSLA für Gesichtserkennungen lagen in den Tests laut [10] bei zusammen 1,1%.
Zum Zweck der Stimmerkennung verwendet TeSLA 15 von Test-Absolvierenden vorher zu verschiedenen Zeitpunkten aufgezeichnete samples [10], welche ebenfalls mittels Kosinus-Ähnlichkeit abgeglichen werden. Die false acceptance-Rate von Stimmerkennung lag laut [10] bei 8,85%, die false rejection-Rate bei 8,31%, d.h., bezogen auf die Implementierung von 2018 hätte TeSLA Test-Absolvierende, nur bezogen auf die Stimmerkennung, in einem von 12 Fällen als eine andere Person erkannt und zusätzlich in einem von 12 Fällen eine Person fälschlicherweise abgewiesen.
Zum Zweck des keystroke pattern matchings (Abgleich von Tastenanschlagsmustern) wird initial von Test-Absolvierenden ein 2500 Worte langer Text eingetippt [10], was gerade für Absolvierende, welche kein 10-Finger-System beherrschen oder weniger schnell tippen können, etwas Aufwand bedeutet. Allerdings ist die Datengrundlage damit deutlich besser als bei Examity (siehe oben), wo der Abgleich lediglich über das Eintippen des eigenen Namens erfolgen soll. Beim Abgleich werden dwell time (die Zeit, welche eine Taste gedrückt wird) und flight time (das Zeitintervall zwischen zwei aufeinander folgenden Tastendrücken) berechnet [10] und dem/der jeweiligen Test-Absolvierenden zugeordnet. Die false-rejection- und false-acceptance-Rate liegen beide bei ca. 2% [10]. Interesant fände ich in diesem Zusammenhang die Frage, wie das System mit Randfällen umgeht, z.B., falls jemand zwischendurch das Zehnfingersystem (oder ein alternatives System) lernt.
[10] geht noch weiter ein auf in TeSLA umgesetzte Detektionsmechanismen (sogenannte Presentation Attack Mechanisms) zur Aufdeckung von möglichen biometrischen Angriffen (sogenannten Presentation Attacks) und erklärt, in wie weit solche Detektionsmechanismen umgesetzt wurden, worauf ich hier nicht weiter eingehe. Hochgeladene Dokumente werden außerdem zur Erkennung von Plagiaten mit einer Datenbank interner und öffentlich zugänglicher Dokumente abgeglichen [39].
Hier und hier werden eine Menge Paper und sonstige Dokumente genannt, welche ich bis auf [10] aus Zeitgründen nur überflogen habe, wobei sich die meisten dem Titel nach aber nur am Rande mit der technischen Umsetzung von TeSLA zu beschäftigen scheinen. Vieles hängt natürlich auch von administrativen Gegebenheiten ab, beispielsweise, auf welchen Servern Daten gespeichert werden, wie gut diese gesichtert sind und ob Daten auch wirklich gelöscht (im Sinne von gelöscht und nicht als gelöscht markiert) werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden (und nicht “man könnte sie ja noch mal gebrauchen”). Leider konnte ich keine Informationen dazu finden, wo die Software verfügbar ist, wer sie vertreibt (und an wen die finanziellen Mittel eines Verkaufs der größtenteils aus EU-Geldern finanzierten Software fließen), ob es eine freie (im Sinne von freier Software oder Open-Source-Software) Version der Software gibt und ob sie derzeit produktiv genutzt wird bzw. ob eine solche Nutzung geplant ist. Das Projekt wirkt diesbezüglich eingeschlafen: Eine E-Mail an eine zu diesem Zweck für Nachfragen eingerichtete und auf der offiziellen Website angegebene E-Mail-Adresse wurde gebounced mit dem Hinweis, dass diese nicht existiert.
Sonstige Details zu Online-Proctoring-Diensten
Online-Proctoring-Dienste, darunter auch zwei der im Detail untersuchten Dienste Proctorio und Examity, versprechen, dass sie bei technischen Problemen jederzeit für Test-Absolvierende erreichbar sind. Technische Probleme sind jedoch in einer Prüfungssituation problematisch: Wenn nicht jemand physisch da ist, der einem helfen kann, erhöht sich der während Prüfungen ohnehin schon vorhandene Stress massiv, und wirkt sich nicht nur bei Erstsemestern mit Sicherheit nicht positiv auf die Prüfungsleistungen aus. Schwierig wird es auch, wenn etwa die lokale Netzwerkverbindung ausfällt. Es bleibt unklar, auf wessen Seite die Beweislast liegen würde, wenn dies etwa mitten in einer Klausur passiert. Aus der geschäftsmäßig pessimistischen Sicht von Anbietern von Online-Proctoring-Diensten gegenüber der Ehrlichkeit von Test-Absolvierenden könnten diese ja einen Ausfall der Netzwerkverbindung vortäuschen, falls sie die Klausur zu schwer finden oder sich diese bloß schon mal anschauen wollten.
Online-Proctoring-Dienste erfordern für das Streaming der Webcam-Aufnahmen eine gute Internetverbindung. Dies kann jedoch von Studierenden nicht verlangt werden, da dies vom Aufenthaltsort und finanziellen Ressourcen abhängig ist. Es würde zudem eine weitere Benachteiligung von ärmeren und ressourcenschwachen Studierenden darstellen, denen in Nicht-Corona-Zeiten immerhin von Universitäten zur Verfügung gestellte Rechner auf dem Campus zum Arbeiten zur Verfügung standen. Ähnlich wie beispielsweise bei einer zwischenzeitlichen geplanten Regelung, einen Strand-Besuch in Schleswig-Holstein vom Besitz eines Smartphones abhängig zu machen, stellt sich hier die Frage, was man gesellschaftlich an vorhandener Infrastruktur einfach so fordern bzw. voraussetzen kann.
Der berühmte Facepalm - selbst ein potenzieller Täuschungsversuch m( (Quelle (Ausschnitt) (Jastow - Public Domain))
Bei automatischem Proctoring könnten Studierende für viele
Verhaltensweisen als verdächtig eingestuft werden, die ich als eine
Entspannungsmaßnahme betrachte und die während Präsenzklausuren ziemlich
normal wären, z.B. ein Zurücklehnen im Stuhl, den Blick durch den Raum
schweifen lassen, oder ein Schließen der Augen für einige Sekunden.
Beispielsweise verlangt die Hochschule Fresenius mit Hilfe von Proctorio
von Studierenden
während der gesamten Prüfungsdauer auf den Bildschirm zu starren, was erwiesenermaßen
ungesund ist und unnötigen Stress erzeugt. Ein davon betroffener Student
berichtete, dass die Konzentration auf die Prüfung massiv von der Angst,
sich “falsch” zu verhalten und somit durch die Prüfung zu fallen,
beeinträchtigt wurde [11]. Zwischendurch
kurz die Augen zu schließen, einige Sekunden die Handflächen über die
Augen zu legen und abwechselnd in die Ferne bzw. die Nähe gucken wird
auch von Augenärzten empfohlen und wäre während Präsenz-Prüfungen auch
problemlos möglich. Online-Proctoring-Dienste schaffen somit ein
ungesundes Arbeitsklima und keinesfalls die in Werbesprüchen behauptete
“Flexibilität”.
Ein Problem im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Online-Proctoring-Diensten scheint auch das Unverständnis von Menschen
zu sein, die in entsprechenden Entscheidungspositionen sind. Das
Abfilmen privater Wohnräume ist ein großer Eingriff in die Privatsphäre
und Persönlichkeitsrechte von Prüfungsabsolvierenden. Jedoch wunderte
sich beispielsweise der Vize-Chef der Texas Tech University
in einem Interview
darüber, dass Studierende sich überwacht
fühlen, wenn sie stundenlang in ihren privaten Räumlichkeiten,
beispielsweise Wohnheimzimmern, gefilmt werden, weigerte sich aber
andererseits, den Namen der Online-Proctoring-Anbieter zu nennen, über
welche es Beschwerden gab, und hatte keine Kenntnis darüber, wie lange
und wo von Studierenden aufgezeichnete Videos gespeichert wurden.
Möglichkeiten zur Überlistung von Online-Proctoring-Diensten
Im folgenden eine Auflistung verschiedener theoretischer Möglichkeiten, Online-Proctoring-Dienste auszutricksen. Größtenteils stammen diese Möglichkeiten aus den angegebenen Quellen, ein paar habe ich mir anhand dieser Quellen und anderer Recherche-Ergebnisse selbst ausgedacht (teilweise Kombinationen aus den recherchierten Möglichkeiten). Viele der Tipps ließen sich kombinieren. Die Datierung der Hinweise ist teilweise ein paar Jahre alt und die angebotenen Online-Proctoring-Dienste wurden mittlerweile weiterentwickelt, sodass nicht alle dieser Hinweise noch funktionieren dürften. Zudem sind manche Tipps je nach Aufgabentypen von Klausuren nur bedingt praxistauglich. In diesem Internet finden sich allerdings einige (unbestätigte und teilweise auch schon ältere) Erfolgsmeldungen, was das generelle Austricksen von Online-Proctoring-Diensten angeht.
Motivation dieser Auflistung ist es nicht, Leute zum Betrügen bei Klausuren anzuregen, sondern Grenzen selbst sehr invasiv vorgehender Überwachungsdienste aufzuzeigen.
Papier oder transparente Folie halbseitig als Spickzettel beschreiben und den beschriebenen Teil über die Hälfte des Laptops legen [8]. Falls nur die Webcam des Rechners zur Kontrolle eingesetzt wird und das Browser-Fenster nur auf einer Bildschirmhälfte dargestellt wird, wird dies möglicherweise vom menschlichen Proctor bzw. von der eingesetzten Software nicht erkannt, da sich das Papier im toten Winkel der Webcam befindet.
Positionieren eines Smartphones mit geöffneten, hilfreichen Unterlagen unter dem Bildschirm, ebenfalls im toten Winkel der Webcam [8]. Bei Aufforderung, das Smartphone in der Webcam zu zeigen, ein anderes Smartphone bzw. eine Atrappe zeigen [8]. Funktioniert nur, falls für die Videoüberwachung ausschließlich die Webcam des Rechners verwendet wird.
(Anhand einer Idee eines Kommentars aus [2]:) Fragen laut selbst vorlesen und auf einem unter dem Bildschirm im toten Winkel der Webcam plazierten Smartphone eine semantische Suchmaschine mit Spracherkennung laufen lassen (eventuell eignet sich z.B. ein gemutetes Siri für sowas?). Allerdings ist es nach verschiedenen Berichten Klausurabsolvierenden häufig verboten, während der Online-Klausur zu sprechen.
Austausch von Informationen mithilfe von sehr kleinen Kopfhörern, welche durch die Webcam nicht sichtbar sind [8].
Zur Umgehung eines möglichen Verbots, Prüfungsaufgaben zu kopieren: Eine Software laufen lassen, welche im Hintergrund Screenshots anfertigt. Wird möglicherweise von der Proctoring-Software detektiert [8].
Einschalten einer virtuellen Webcam mithilfe einer Software wie Manycam und Abspielen eines zuvor aufgenommenen Videos (in welchem man z.B. 90 Minuten vor dem Laptop sitzt und an etwas arbeitet) [2]. Gesichtserkennung und Detektion von vom Online-Proctoring-Dienst (Proctoring-Software oder menschlicher Proctor) als verdächtig eingestuftem Verhalten bringen in diesem Fall nichts, falls das aufgezeichnete Video kein solches “verdächtiges” Verhalten enthält [2]. Die meiste Proctoring-Software würde ein solches, im Hintergrund laufendes Programm wahrscheinlich erkennen.
Anschließen eines zweiten Monitors, einer zweiten Tastatur und einer zweiten Maus, um einer weiteren Person an einem für die Webcam unzugänglichen Ort die Mitarbeit zu ermöglichen [2]. Allerdings detektiert wohl mittlerweile jede Proctoring-Software die Anzahl der angeschlossenen externen Geräte. Dies ließe sich durch die Verwendung einer virtuellen Maschine (VM) verbergen, falls der VM nur jeweils ein Monitor, eine Tastatur und eine Maus zugewiesen sind [2]. Allerdings hat mittlerweile auch die meiste Proctoring-Software VM-Detektionsmechanismen.
Alternativ zu einer VM wäre es bei Verwendung eines Desktop-PCs auch möglich, einen zweiten Monitor mittels eines HDCP-fähigen HDMI-Verteil-Verstärker anzuschließen (welcher z.B. in Bars verwendet wird, um dasselbe TV-Signal auf mehrere Monitore zu übertragen) [2]. Laut Angabe eines Nutzers in [2] wäre auf dem Rechner installierte Proctoring-Software nicht in der Lage, dies zu detektieren, da die Monitore am Verteil-Verstärker und nicht am Desktop-PC angeschlossen sind.
Falls sich die Proctoring-Software in einer VM betreiben ließe, ließe sich zusätzlich noch verbergen, welches Fenster gerade den Fokus hat [2]. Falls das VM-Fenster im Host-System minimiert wird, meldet das darin laufende Betriebssystem an die Proctoring-Software trotzdem zurück, dass das Browser-Fenster, in welchem die Proctoring-Software läuft, den Fokus hat [2]. Trotzdem kann die Proctoring-Software möglicherweise nicht zuzuordnende Tastatur- oder Mauseingaben detektieren (welche von Interaktionen außerhalb der VM stammen) bzw. per copy+paste realisierte Text-Einfügungen erkennen [2], weshalb von außerhalb stammender Text zumindest eingetippt werden sollte.
Eine zweite Person hinter den Laptop setzen [2]. Falls man aufgefordert wird, die Webcam um 360$^\circ$ zu drehen, kann sich diese Person einfach immer im toten Winkel der Webcam im Raum bewegen. Außerdem könnte der Rechner so im Raum positioniert werden, dass er zu einer von der Tür abgewendeten Seite steht und die Person erst nach diesem “Raum-Scan” den Raum (sehr leise) betritt. Diese Person könnte einem Hinweise geben, welche man beispielsweise durch leichtes über den Laptop schauen aufnehmen könnte.
Klopfen mithilfe von Morse-Zeichen oder einem vorher vereinbarten Code (besonders gut geeignet für Multiple-Choice-Aufgaben) [2].
Kombination aus zwei oben genannten Tipps: Sich mithilfe von Funkkopfhörern Informationen von einer dritten Person einholen und per Klopfzeichen Feedback geben, z.B. “gib mir Information XY”, “stop”, “nochmal wiederholen”, etc..
Die Signalqualität der Webcam bzw. des Mikrofons könnten mit bestimmten Mitteln hinreichend abgeschwächt werden, wobei vorgetäuscht werden könnte, dass man da nichts machen kann. Beispiel: Überkleben der Linse der Webcam mit einem transparenten Klebeband bzw. Einspielen eines Rauschsignals auf Kamera oder Mikrofon. Dies würde aber vermutlich dazu führen, dass ein menschlicher Proctor die Prüfung nicht zulässt (zumindest, falls die Störung hinreichend groß ist) bzw. für die Störung verantwortliche Soft- oder Hardware könnte wieder von der Proctoring-Software detektiert werden.
Das Verbot, Klausuraufgaben während der Prüfung für eine anschließende Verwendung (z.B. sich anhand der Klausuraufgaben auf einen Nachschreibe-Termin vorbereiten) aufzuzeichnen, lässt sich in durch von Online-Proctoring-Diensten überwachten Online-Klausuren wohl am einfachsten aushebeln: Man muss lediglich irgendwo hinter dem Bildschirm eine hinreichend kleine und hinreichend gut auflösende Kamera positionieren. Wenn diese hinreichend gut versteckt ist (z.B. im i-Punkt eines Buchstabens des Buchrückens eines Buches, welches sich in einem hinter dem Laptop stehenden Regal befindet), dürfte es fast unmöglich sein, diese zu erkennen. Ein menschlicher Proctor dürfte wohl auch kaum alle Prüfungsabsolvierenden dazu auffordern, minutenlang ein Regal abzufilmen, besonders, da eine solche Kamera überall positioniert sein könnte. Selbst eine Aufforderung, sich im Raum anders zu setzen, könnte theoretisch mit einer weiteren versteckten Kamera umgangen werden.
Ganz generell gesagt könnten technisch hinreichend bewanderte Prüfungsabsolvierende (oder solche, welche die richtigen Leute kennen), ihren Rechner beliebig umbauen (lassen) und beliebige Veränderungen vornehmen, welche der Online-Proctoring-Dienst (Proctoring-Software oder menschlicher Proctor) möglicherweise nicht erkennt. Damit würden einerseits Absolvierende benachteiligt, welche technisch weniger bewandert sind bzw. einfach nur ehrlich eine Prüfung mitschreiben möchten, andererseits wären solche Veränderung bei einer papierbasierten oder rechnergestützten Präsenzprüfung nicht möglich (da hierzu fremde Hardware verwendet wird).
Die dargelegten Beispiele zeigen, dass vor allem Absolvierende, welche sich mehr trauen oder größere technische Fähigkeiten bzw. Bekannte mit solchen Fähigkeiten oder je nach Maßnahme einen größeren Geldbeutel haben, die Dienste möglicherweise überlisten können, während trotzdem alle von massiver, tief in die Grund- und Persönlichkeitsrechte eingreifender, Überwachung betroffen sind. Online-Proctoring-Dienste höhlen somit möglicherweise die Chancengleichheit zwischen Studierenden weiter aus.
Online-Proctoring-Diensten “Sand ins Getriebe” streuen
Diese Vorschläge sind wohl eher wenig praktikabel und eher etwas für nervlich hart gesottene, da sie auch eine zusätzliche nervliche Belastung von Prüfungsabsolvierenden mit sich brächten und schlimmstenfalls zu einem Fehlversuch bei einer Prüfung führen könnten. Am besten wäre es, wenn es zu solchen Situationen gar nicht kommt, sprich, dass solche Online-Proctoring-Dienste gar nicht eingesetzt werden.
Tragen einer Sonnenbrille mit der Aussage, dies sei vom Arzt aufgrund von Lichtempfindlichkeit empfohlen worden. Tatsächlich versuchen, dafür ein ärztliches Attest zu bekommen. [2]
Das Tragen einer Sonnenbrille mit religiösen Gründen begründen [2], sich auf die Religionsfreiheit (Art. 4, Abs. 2, GG) berufen.
Aufhängen von Postern mit großen Gesichtern z.B. von Prominenten im Hintergrund, um die Gesichtserkennungssoftware zu verwirren und die CPU-Rechenzeit und damit die Betriebskosten des Online-Proctoring-Dienstes in die Höhe zu treiben.
Rechtliches
Rechtlich dürfte der Einsatz von Online-Proctoring-Diensten aufgrund des tiefgreifenden Eingriffes in die Persönlichkeitsrechte auf wackeligen Beinen stehen. Dr. Matthias Baume von der TU München empfiehlt [12], um sich für Klagen zu wappnen – ein Indiz für die rechtliche Problematik. Viele Online-Proctoring-Dienst-Anbieter gehen von einer DSGVO-Kompatibilität ihrer Dienste aus, allerdings ausgehend von einer umfassenden und expliziten Einverständniserklärung vonseiten der Studierenden [12], und mit einer solchen Einwilligung kann man vieles machen.
Die Durchführung von Online-Prüfungen ist in den Hochschulgesetzen der Länder und den meisten Prüfungsordnungen von Universitäten schlicht noch nicht vorgesehen. In Bayern beispielsweise verweist das Bayerische Hochschulgesetz voll und ganz auf die Prüfungsordnungen der Hochschulen, d.h. unter Einhaltung weiterer Gesetze kann dies jede Hochschule selbst regeln [43].
Ich konnte bei meinen Recherchen keine Bestrebungen finden, die darauf hindeuten, dass an deutschen Unis eine “verpflichtende” Einführung von Online-Proctoring-Diensten geplant ist (was nach der derzeitigen Rechtslage wahrscheinlich auch gar nicht möglich wäre). Beispielsweise betont Dr. Baume [12]. An dieser Stelle würde ich mir eher Sorgen machen, dass gerade Erstsemester bzw. Studierende am Anfang ihres Studiums, welche zusätzlich zu den Schwierigkeiten und Unsicherheiten zu Beginn eines Studiums ohnehin schon von den Schwierigkeiten eines Online-Semesters und schwierigen Kontakt-Möglichkeiten zu Kommilitonen gebeutelt sind und vielleicht noch den Druck haben, aus finanziellen Gründen (z.B. Abhängigkeit von BaFöG) ihr Studium möglichst schnell absolvieren zu müssen, einfach alles über sich ergehen lassen. Hier besteht auch eine gewisse Fürsorgepflicht von Universitäten, welche diese nicht einfach aus organisatorischen Überlegungen heraus verletzen dürfen.
Einen grenzwertigen Weg geht die Eidhoven University of Technology (Niederlande), an welcher Proctorio eingesetzt wird: Sie verpflichtet Studierende zwar nicht explizit, setzt sie aber unter psychischen Druck, einer Verwendung von Proctorio zuzustimmen und sich umfassend überwachen zu lassen [44] - eine Praxis, die ich für äußerst unmoralisch und einer Universität ihren Studierenden gegenüber nicht würdig halte.
Ein weiterer Punkt ist eine mögliche Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Prüfungsabsolvierenden: Nach Einschätzung von Dr. Baume ist es “rechtlich problematisch, wenn ein Teil der Teilnehmenden eine online beaufsichtigte Prüfung und der andere Teil eine klassisch papierbasierte Prüfung bekäme – selbst wenn der Prüfungsinhalt identisch ist” [12]. Zusammen mit der Möglichkeit von Studierenden, Online-Prüfungen ablehnen zu können, erscheint ein Einsatz unter aktuellen Bedingungen aus rechtlicher Sicht also nahezu ausgeschlossen sofern man davon ausgeht, dass Studierende sich nicht alles gefallen lassen.
Eine weitere Forderung von Dr. Baume ist die Herstellung von “vollständiger Transparenz” [12]. Dieser Begriff ist allerdings äußerst schwammig und kann vieles bedeuten. Die im Rahmen dieses Artikels untersuchten Online-Proctoring-Dienst-Anbieter ließen einige Details offen, beispielsweise, welche biometrischen Daten genau gespeichert werden oder wo genau Daten gespeichert werden. Die Websites einiger US-Amerikanischer Unis sind diesbezüglich sogar noch viel schlimmer: Dabei handelte es sich entweder um bloße Bedienungsanleitungen oder anhand der Formulierung geradezu um Marketing-Maßnahmen für Online-Proctoring-Dienste (Um eine Kostprobe davon zu bekommen, gebe man einfach den Namen eines (großen) Online-Proctoring-Dienst-Anbieters in einer Suchmaschine seiner Wahl ein und klicke auf Ergebnisse, welche zu Websites von in erster Linie US-Amerikanischen Universitäten gehören (leicht zu erkennen an einer auf .edu endenden Domain).
Auch an US-Unis scheint es allerdings Ausnahmen zu geben: Im krassen Gegensatz zu den meisten US-Universitäten hat die University of California, Berkeley im April 2020 den Einsatz von Online-Proctoring-Diensten komplett verboten, mit der Begründung, dass es derzeit keinen entsprechenden Dienst gibt, welche Datenschutz und Zugang für Studierende mit diversen Einschränkungen gewährt und Notenanpassungen in Aussicht gestellt, falls Dozierende sich nicht an das Verbot halten [45]. Stattdessen werden Alternativen, z.B. Open Book Exams, empfohlen [45]. Als weiteres Beispiel wurde an der Universität Caen (Frankreich) automatisches Proctoring generell verboten, dort ist nur noch menschenbasiertes Proctoring erlaubt [12].
Bei meinen Recherchen über Online-Proctoring-Dienste bin ich an einigen Stellen auf das Verbot gestoßen, während der Prüfung eine Toilette aufzusuchen, beispielsweise in diesem Video, oder in dieser Examity-Anleitung (“No bathroom breaks”). Rechtlich erfüllt ein solches Verbot jedoch gleich eine ganze Reihe von Straftatbeständen, u.a. §3 der Europäischen Mengenrechtskonvention (Verbot der Folter und unangemessener Behandlung), sowie Grundgesetz, Artikel 1 und 2 (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) [46], [47], [48]. Hinzu kommen weitere Straftatbestände wie Körperverletzung und Nötigung [47]. Es wäre interessant zu erfahren, wie Universitäten, welche solche Technologien einsetzen, und Online-Proctoring-Dienst-Anbieter, diesen Umstand rechtfertigen wollen.
An einer weiteren Stelle in dieser [34] Anleitung fand sich der Hinweis “You must have a clear desk and clear workspace. No drinks or scrap paper.” In Kombination damit, dass es einen zumindest verdächtig machen dürfte, sich zum Trinken zu bücken, ist dies ein implizites Trinkverbot. Ohne die rechtlichen Gründe näher recherchiert zu haben, würde ich an dieser Stelle Artikel 2, Grundgesetz bemühen (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, welches bei einer möglichen Dehydrierung gefährdet ist). Die unnötige Schikane dieser Maßnahme und dass es während einer Klausur physiologisch nicht sinnvoll ist, das Trinken zu verbieten (und bei Präsenzklausuren relativ normal) muss man eigentlich nicht extra erwähnen.
Kosten
Laut Dr. Matthias Baume von der TU München sind die durch die Verwendung von Online-Proctoring-Diensten für Bildungseinrichtungen entstehenden zusätzlichen Kosten erheblich [12]. Nach Angaben von [49] liegen die Kosten für die Nutzung von Online-Proctoring-Diensten zwischen 6 und 30 US$ die Stunde, abhängig vom Anbieter und ob automatisches Proctoring (AI- bzw. KI-basierte Überwachung) oder Live-Proctoring (Überwachung mithilfe von menschlichen Proctoren) verwendet wird. Nach anderer Quelle belaufen sich die Kosten für automatisiertes Proctoring zwischen 7 und 15 US$ die Stunde und für Live-Proctoring zwischen 10 und 25 US$ [42] (Daten von 2017). An US-Unis ist es sogar üblich, Studierenden Rechnungen für das Online-Proctoring zu schreiben [50], [42], allerdings werden die Kosten für Live-Proctoring auch bei einer “Übernahme” der Kosten durch die Unis durch eine Gebührenerhöhung für alle Studierende auf diese abgewälzt [42]. Unis, welche viele tausend Prüfungen mithilfe von Online-Proctoring-Diensten durchführen lassen, zahlen üblicherweise geringere Gebühren und handeln spezielle Verträge aus [42]. Die in [42] interviewten Universitäten wollten ihre genauen Kosten für die Nutzung von Online-Proctoring-Diensten jedoch nicht offenlegen.
Das Thema hohe Kosten könnte (wie so häufig) zu problematischen Entscheidungen führen. Nach Aussage von Dr. Baume werden generell deutlich weniger Daten erhoben und gespeichert, falls ein System mit rein menschlicher Aufsicht (Live-Poctoring) eingesetzt wird [12]. Dennoch hat sich beispielsweise eine Fakultät der Universität von Louisiana eben aus Kostengründen für automatisches Proctoring entschieden [50].
Hinzu kommt, dass Universitäten sich mit einer Nutzung von Online-Proctoring-Diensten massiv von einer einzelnen Firma abhängig machen. Die Western Governors University (WGU) beispielsweise ist nach eigenen Angabe [42] die mit 30.000 Prüfungen pro Monat (Zahlen stammen vom Februar 2017) der größte Abnehmer von Online Proctoring-Diensten, und der vollständige Wechsel von einem zu einem anderen Anbieter hat fast ein Jahr gedauert, weshalb die WGU nun zwei verschiedene Anbieter verwendet [51]. Aufgrund der enormen Kosten dürften gerade kleinere Universitäten jedoch kaum dazu in der Lage sein, Verträge mit 2 verschiedenen Online-Proctoring-Dienst-Anbietern abzuschließen, da somit für jeden Anbieter weniger Prüfungen anfielen und die gewährten Konditionen damit geringer würden.
Alternativen
Online-Proctoring-Dienste sind generell ein massiver Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsreche und den Datenschutz von Prüfungsabsolvierenden, der in erster Linie aus der Weigerung heraus betrieben wird, Alternativen zu herkömmlichen closed book exams anzubieten (siehe dazu z.B. diesen Artikel). Auch die Einleitung in einem Paper über TeSLA liest sich so, als seien closed book exams, strikte Überwachung von Studierenden und die Übertragung dieses Prinzips auf E-Learning mithilfe von biometrischen und forentischen Mitteln das einzige Mittel, um Prüfungen durchzuführen. Im Gegensatz dazu wird argumentiert, dass closed book exams (in welchen es nicht erlaubt ist, Dinge nachzuschlagen), nicht wirklich auf die Praxis vorbereiten [2].
Es gibt viele Alternativen zu Online-Proctoring-Diensten, Klausuren ohne physische Präsenz bzw. in Corona-Zeiten durchzuführen: Open Book Exams (Klausuren bei denen eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Problemlösung erlaubt sind), Hausarbeiten, die eigenständige Lösung von Aufgaben, welche anschließend benotet wird, und die Veranstaltung von Klausuren über das Uni-Gebäude verteilt, mit weit geöffneten Fenstern, Abstandsregeln und gegenseitiger Rücksichtnahme und Einzelräume für Studierende aus einer Risikogruppe. So wurde es mit Präsenz-E-Klausuren an der Universität Koblenz-Landau (Uni Koblenz) in der gesamten E-Klausuren-Phase des Sommersemesters 2020 gemacht, ganz ohne Online-Proctoring-Dienste und Proctoring-Software, sondern nur mit menschlichen Klausuraufsichten - und es hat funktioniert. Das kann ich gut beurteilen, da ich beim diese Klausuren an der Uni Koblenz technisch und organisatorisch durchführenden Institut beschäftigt bin. Aber auch Alternativ-Berichte von weiteren Unis bestätigen dies [11]. Letztlich sollte man sich vor allem nicht von den Aussagen und Versprechen der Online-Proctoring-Dienst-Anbieter verrückt machen lassen und vor allem auch angesichts einer Krise nicht viele sonstige Normen und Werte wie Datenschutz, Datensparsamkeit und eine Fürsorgepflicht gegenüber Studierenden über Bord werfen.
Quellen
[1] https://pruefungendaheim.de/ (zuletzt abgerufen am 14.08.2020)
[2] https://jakebinstein.com/blog/on-knuckle-scanners-and-cheating-how-to-bypass-proctortrack/ (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[3] https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technische_Anwendungen/TechnischeAnwendungenArtikel/BiometrieUndDatenschutz.html (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[4] https://lfd.niedersachsen.de/startseite/technik_und_organisation/orientierungshilfen_und_handlungsempfehlungen/biometrie/biometrie-und-datenschutz-55984.html (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[5] https://examity.com/instructors/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[6] https://examity.com/test-takers/ (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[7] https://examity.com/history/ (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[8] https://www.reddit.com/r/UnethicalLifeProTips/comments/ckf3fu/ulpt_need_to_cheat_on_a_proctored_online_exam/ (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[9] https://cordis.europa.eu/project/id/688520 (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[10] https://arxiv.org/pdf/1905.04985.pdf
[11] https://netzpolitik.org/2020/proctoring-hochschule-ueberwacht-studierende-bei-online-klausuren/ (zuletzt abgerufen am 24.08.2020)
[12] https://unidigital.blog/2020/04/25/online-proctoring-interview-zur-beaufsichtigung-von-digitalen-pruefungsformaten/ (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[13] https://www.fernstudium-infos.de/blogs/entry/19656-fragezeichen/ (zuletzt abgerufen am 14.08.2020)
[14] https://www.fernstudium-infos.de/topic/17799-iubh-online-klausur-ausgesetzt-wg-corona-probleme-bei-examity/ (zuletzt abgerufen am 14.08.2020)
[15] https://hochschulforumdigitalisierung.de/de/blog/online-proctoring
[16] https://www.youtube.com/watch?v=2oKOvkfyIhk (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[17] https://proctorio.com/customers/education (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[18] https://www.abc.net.au/news/2020-04-20/coronavirus-anu-to-use-ai-spying-software-on-student-computers/12164324 (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[19] https://www.uva.nl/binaries/content/assets/studentensites/uva-studentensite/nl/a-z/online-proctoring/eb_uva-manual-student-instruction-proctored-exams-4-juni-2020.pdf (zuletzt abgerufen am 23.08.2020)
[21] https://pruefungendaheim.de/kontakt/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[22] https://getproctorio.com/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[23] https://proctorio.com/system-requirements (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[24] https://proctorio.com/about/data-security (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[25] https://angel.co/company/proctorio/jobs/132664-professional-cheater (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[26] https://pruefungendaheim.de/informationspflicht/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[27] https://pruefungendaheim.de/wp-content/uploads/2020/04/Proctorio-GDPR-DSGVO.pdf (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[28] https://www.utc.edu/walker-center-teaching-learning/learning-technologies/proctorio.php (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[29] https://pruefungendaheim.de/proctorio/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[30] https://www.youtube.com/watch?v=Guyqh5G1Gu0 (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[31] https://hybridpedagogy.org/our-bodies-encoded-algorithmic-test-proctoring-in-higher-education/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[32] https://proctorio.com/support (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[33] https://examity.com/administrators/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[34] https://www.okta.com/sites/default/files/Examity_User_Guide.pdf (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[35] https://examity.com/test-taker-resource-center/ (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[36] https://prod.examity.com/systemcheck/check.aspx (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[37] https://www.youtube.com/watch?v=98OStU71l7A (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[38] https://examity.com/flag-system/ (zuletzt abgerufen am 16.08.2020)
[39] https://vimeo.com/164100812 (zuletzt abgerufen am 17.08.2020)
[42] https://www.insidehighered.com/digital-learning/article/2017/05/10/online-exam-proctoring-catches-cheaters-raises-concerns (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[44] https://www.tue.nl/en/our-university/departments/mathematics-and-computer-science/the-department/news/corona-covid-19/frequently-asked-questions-with-regards-to-corona-situation/proctoring/what-if-i-dont-want-to-participate-in-an-online-promoted-exam-am-i-allowed-to-refuse/ (zuletzt abgerufen am 23.08.2020)
[45] https://www.dailycal.org/2020/04/05/online-exam-proctoring-no-longer-allowed-for-uc-berkeley-classes/ (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[46] https://www.lehrernrw.de/index.php?id=1263&L=1 (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[47] https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/toilettenverbot_fuer_schueler_und_studenten_23990.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[48] https://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-waehrend-klausuren_084888.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[49] https://elearningindustry.com/remote-online-proctoring-will-exams-go-the-way-of-the-dodo-in-dl (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[50] https://www.insidehighered.com/digital-learning/views/2017/06/21/selecting-online-exam-proctoring-service (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)
[51] https://www.insidehighered.com/digital-learning/article/2017/02/06/trial-and-error-finding-better-way-schedule-30000-assessments (zuletzt abgerufen am 15.08.2020)